guten abend,
muss man eine änderung der gewinnverteilung dem finanzamt anzeigen oder reicht dies bei einreichen der einkommensteuererklärung? wenn eine anzeige notwendig ist, dann wohl nicht rückwirkend möglich, oder?
vielen dank
mikka
Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
20.11.2007 13:04