Verfasst von:
Helmut am
16.11.2007 15:10
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THEMA: Lohnsteuer Nachzahlung |
Hallo,
Habe im Jahr 2006 2 Einkünfte bezogen.
Firma1: € 19812,31-..Steuerpflichtige Bezüge
Firma2: €4334,44-.. Steuerpflichtige Bezüge
Sonderausgaben wurden €2920-.. und €132-.. Pauschbetrag für Werbungskosten geltend gemacht.
Der Steuerausgleich ergab eine Steuerschuld von € 1439,20-..
Die Steuervorauszahlung an Einkommensteuer für 2008 wurde mit € 1568,72-..festgesetzt.
Frage1: Muß ich die Vorauszahlung leisten wenn ich im Jahr 2007 bei meiner 2Firma (= Nebenjob) gekündigt habe, und dort nur noch Steuerpflichtige Bezüge in der Höhe von €1866,51-.. bezogen habe?
2Frage: Kann ich gegen die Nachzahlung Einspruch erheben, da mir diese doch sehr hoch vorkommt? (Wenn ich keine Sonderausgaben Abschreiben hätte können, würde ich über €1600-.. Nachzahlen
Danke im Voraus für Ihre Rückantwort
mfg,
Helmut |
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
16.11.2007 15:10
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THEMA: Re: Lohnsteuer Nachzahlung |
Sie können einen Antrag auf Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlung stellen.
Ich glaube nicht, dass ein Einspruch etwas bringt; die Höhe scheint mir richtig;denn für d.2.Dienstverhältnis wurde Ihnen ja bisher noch keine Steuer abgezogen.
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