Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Helmut am 16.11.2007 15:10
 


THEMA:  Lohnsteuer Nachzahlung
Hallo, Habe im Jahr 2006 2 Einkünfte bezogen. Firma1: € 19812,31-..Steuerpflichtige Bezüge Firma2: €4334,44-.. Steuerpflichtige Bezüge Sonderausgaben wurden €2920-.. und €132-.. Pauschbetrag für Werbungskosten geltend gemacht. Der Steuerausgleich ergab eine Steuerschuld von € 1439,20-.. Die Steuervorauszahlung an Einkommensteuer für 2008 wurde mit € 1568,72-..festgesetzt. Frage1: Muß ich die Vorauszahlung leisten wenn ich im Jahr 2007 bei meiner 2Firma (= Nebenjob) gekündigt habe, und dort nur noch Steuerpflichtige Bezüge in der Höhe von €1866,51-.. bezogen habe? 2Frage: Kann ich gegen die Nachzahlung Einspruch erheben, da mir diese doch sehr hoch vorkommt? (Wenn ich keine Sonderausgaben Abschreiben hätte können, würde ich über €1600-.. Nachzahlen Danke im Voraus für Ihre Rückantwort mfg, Helmut
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 16.11.2007 15:10
 


THEMA:  Re: Lohnsteuer Nachzahlung
Sie können einen Antrag auf Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlung stellen. Ich glaube nicht, dass ein Einspruch etwas bringt; die Höhe scheint mir richtig;denn für d.2.Dienstverhältnis wurde Ihnen ja bisher noch keine Steuer abgezogen.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.114 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.