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Verfasst von: Timo am 15.11.2007 09:39
 


THEMA:  Zukünftig Umsatzsteuer ausweisen
Hallo, bislang habe ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen, würde aber jetzt gerne die USt ausweisen. Nun habe ich gehört das man dann alle bisherigen Rechnungen quasi nachträglich auch mit USt versehen und dies dann auch an das Finanzamt abführen muss. Ist das richtig? Wenn nicht, muss ich dem FA die Änderung mitteilen? Danke.
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 15.11.2007 09:39
 


THEMA:  Re: Zukünftig Umsatzsteuer ausweisen
Wenn Sie mit UST arbeiten wollen, brauchen Sie zu allererst eine UID NUmmer. Am einfachsten wäre, wenn Sie am 1.1.08 umsteigen würden. www.steuerberatung-weiss.at Kostenlose Erstberatung 01 533 16 37
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