Verfasst von:
Franz Josef am
15.11.2007 15:47
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THEMA: Einkommensgrenzen Student |
Sg. Forum,
Folgender Sachverhalt: Student, derzeitiger Einkommen monatlich:
Unterhalt € 750,- (zählt das zum Einkommen?)
Geringfügig Beschäftigt auf Uni € 100,-
Es besteht nun die Möglichkeit, dieses Jahr noch ca. 3900,- € dazu zuverdienen (Erstellung Website für Bekannten).
Fragen:
Wieviel kann ich dazu verdienen, ohne dass der Unterhalt gekürzt wird ( oder wegfällt)?
Ab welchem Verdienst besteht Sozialversicherungspflicht und in welcher Höhe? Wie erfolgt die Meldung an die SVA?
Die Grenze für die FB ist für mich nicht relevant!
Bitte um Antwort - vielen Dank!
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
15.11.2007 15:47
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THEMA: Re: Einkommensgrenzen Student |
Der Unterhalt ist nicht steuerpflichtig.
Wer kürzt Ihnen den Unterhalt wenn Sie dazuverdienen?
SVA entsteht,wenn Sie nicht pflichtversichert sind, ab ca € 6.400,--,
wenn Sie versichert sind, dann ab ca € 4.000,--Einkommen jährlich.
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