Ab 2004 sind Studiengebühren erstmals von der LSt absetzbar. Andererseits wird aber, laienhaft ausgedrückt, derzeit vom VGH überprüft, ob dies doch nicht auch schon für frühere Jahre gilt.
Was ist bei der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2003 die bessere Vorgangsweise:
Die Studiengebühren im Antrag berücksichtigen, und bei einer ev. Ablehnung durch das Finanzamt mit dem Hinweis auf den VGH-Überprüfungsbeschluss Einspruch erheben.
Oder ist es möglich, sobald der VGH zu einem Erkenntnis gekommen ist, die Studiengebühren im Nachhinein berücksichtigen zu lassen?
Wie lange wird es überhaupt dauern bis der VGH zu einem Erkenntnis gelangt?
Danke für die Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Edlmayer |
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