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Verfasst von: Alexander Edlmayer am 08.03.2004 16:32
 


THEMA:  Absetzbarkeit von Studiengebühren
Ab 2004 sind Studiengebühren erstmals von der LSt absetzbar. Andererseits wird aber, laienhaft ausgedrückt, derzeit vom VGH überprüft, ob dies doch nicht auch schon für frühere Jahre gilt. Was ist bei der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2003 die bessere Vorgangsweise: Die Studiengebühren im Antrag berücksichtigen, und bei einer ev. Ablehnung durch das Finanzamt mit dem Hinweis auf den VGH-Überprüfungsbeschluss Einspruch erheben. Oder ist es möglich, sobald der VGH zu einem Erkenntnis gekommen ist, die Studiengebühren im Nachhinein berücksichtigen zu lassen? Wie lange wird es überhaupt dauern bis der VGH zu einem Erkenntnis gelangt? Danke für die Hilfe! Mit freundlichen Grüßen Alexander Edlmayer
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 08.03.2004 16:32
 


THEMA:  Re: Absetzbarkeit von Studiengebühren
Ich empfehle Ihnen die Studiengebühren sofort in die Arbeitnehmerveranlagung aufzunehmen. Wie lange der Verwaltungsgerichtshof brauchen wird kann ich nicht abschätzen. mfg V.Weiß www.steuerberatung-weiss.at
Verfasst von: Andrea am 08.03.2004 16:32
 


THEMA:  Re: Absetzbarkeit von Studiengebühren
Wie kann ich gegen die Bescheide vorgehen wenn der VwGH die rückwirkende Abzugsfähigkeit bejaht. Ich habe im Jahr 2002 eine Einkommensteuererklärung abgegeben (keine Arbeitnehmerveranlagung) und habe keine Studiengebühren geltend gemacht. Ist da eventuell der § 299 BAO anwendbar? Hat man da nicht das problem mit der Jahresfrist? Danke für Ihre Hilfe Andrea
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