Verfasst von:
bmeb am
09.11.2007 13:12
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THEMA: Geringfügig+Zuverdienst? |
Wer kann mir mit guten Rat beistehen???
Befinde mich derzeit in einem geringfügigen Arbeitverhältnis bei einem Sozialhilfeverein und bin bei meinem von mir getrennt lebenden Mann mitversichert(BVA).
Was muss ich beachten bzw.was passiert, wenn ich auf Honorarbasis dazuverdienen will?
Ist dies ohne den Verlust der Mitversicherung beim Ehegatten überhaupt möglich?
Das Jahreseinkommen würde 6000€ nicht überschreiten.
Und wie hat eine solche Honorarnote auszusehen?
Wie sinnvoll ist es, sich mit diesem Problem an einen Steuerberater zu wenden?
Das ist ein bisschen viel an Fragen- aber ich freue mich auf Antwort.
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
09.11.2007 13:12
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THEMA: Re: Geringfügig+Zuverdienst? |
Wenn Sie auf Honorarbasis nicht mehr als € 4.093,92 jährlich dazuverdienen, können Sie weiter mitversichert bleiben.So ist es zumindest in der ASVG.Ich hoffe, dass es bei der BVA auch gilt.Rufen Sie aber sicherheitshalber bei der BVA an.
Was alles auf der HN stehen muß, habe ich erst gestern in einem Beitrag geschrieben.
www.steuerberatung-weiss.at
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01 533 16 37
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