Verfasst von:
Sliwa am
08.11.2007 11:29
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THEMA: russische Partner |
hallo,
bin Russin und habe es vor, mich als Einzelnunternehmen (Übersetzungen+Dolmetschen) in Wien anzumelden (=selbstständige Erwerbstätigkeit).
Da ich einige Kontakte mit den russischen Übersetzungsbüros habe und von denen auf freelance Basis Aufträge (bzw. Honorare, die auf mein österreichisches Konto überwiesen werden) bekommen werde, kommt die Frage:
- soll ich auch diese Einkommensquellen in der Steuerklärung beachten? oder interessieren meine Kontakte mit den Russen (weil ich auch russische Staatsbürgerschaft besitze) niemanden?
was sonst sollte ich dabei berücksichtigen?
danke im voraus!
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
08.11.2007 11:29
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THEMA: Re: russische Partner |
Die Aufnahme der Tätigkeit ist dem Finanzamt innerhalb eines Monats bekannt zu geben. Die Sozialversicherungsanstalt wird von der Gewerbebehörde verständigt.
Selbstverständlich sind die genannten Einkünfte in der Steuererklärung anzugeben.
Ich empfehle Ihnen sich erst einmal bei der Wirtschaftskammer beraten zu lassen. Eine detaillierte Beratung wird auch von Steuerberatern angeboten.
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
08.11.2007 11:29
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THEMA: Re: russische Partner |
IN der Steuererklärung müssen Sie nicht die Namen Ihrer Kunden angeben, sondern nur die erhaltenen Beträge.
Bei einer eventuellen Nachfrage/Prüfung des Finanzamtes sind Sie allerdings verpflichtet,die Namen der Kunden zu deklarieren.
www.steuerberatung-weiss.at
Kostenlose Erstberatung
01 533 16 37
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