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Verfasst von: DJ Vanquish am 09.11.2007 13:03
 


THEMA:  Honorarnote???
ich habe folgende frage: ich habe als dj letztes wochenende aufgelegt, und muss natürlich eine rechnung dafür schreiben. ich dachte dabei an eine honorarnote, nur wird diese nicht von der disco angenommen. diese brauchen von mir eine rechnung für den betrag und auch die mwst. muss angführt sein. da ich nicht selbständig bin, habe ich keine ahnung was für eine rechnung ich jetzt schreiben darf, und was drinnen stehen muss. ich hoffe dass mir jemand weiterhelfen kann! wäre sehr wichtig!
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 09.11.2007 13:03
 


THEMA:  Re: Honorarnote???
Sie dürfen eine Rechnung schreiben, aber keine MWST ausweisen.Schreiben Sie folgenden Satz dazu: "Keine Umsatzsteuer enthalten,da als Kleinunternehmer befreit." Im übrigen muß Ihr Name daraufstehen, der Ihres Auftragggebers, der Tag der Leistungserbringung,der Tag der Rechnung,was für eine Leistung Sie erbracht haben und der Betrag.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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