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Verfasst von: einervonvielen am 04.11.2007 12:25
 


THEMA:  Kleinstunternehmen/Vermietung
Da ich neben meiner unselbständigen Arbeit eine Wohnung vermiete, bin ich einkommenssteuerpflichtig. Der diesbezügliche Gewinn wird hierfür für das Jahr 2007 2.800 EUR betragen. Nun meine Frage: Ausnahmsweise habe ich dieses Jahr darüber hinaus ein Einkommen aus einer selbständigen Tätigkeit von etwa 1.000 bis 2.000 EUR. Muss ich Angst haben, dass ich die Kleinstunternehmergrenze (~4.000 EUR Gewinn) überschreite und somit auch Pensionsversicherung zahlen muss? Darf ich die Mieteinnahmen für diese Berechnung durch 1,1 dividieren (Steuerabzug)? (Im Bedarfsfall würde ich noch eine geeignete Investition tätigen, um nicht über diese 4.000 EUR Grenze zu kommen). HERZLICHEN DANK FÜR ANTWORTEN!
Verfasst von: Jutta Rapp am 04.11.2007 12:25
 


THEMA:  Re: Kleinstunternehmen/Vermietung
Ich nehme an, Sie meinen die Grenze der Sozialversicherung. Die Mieteinkünfte unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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