Guten Tag.
1) Ich habe 2004, neben meinem 30-Stunden-Job, einen zweiten Dienstgeber für 14 Tage (Großes Festival). Mir wurde neben dem Gehalt das km-Geld für die Strecke Wohnung - Festivalort vom Dienstgeber bezahlt (100km hin-zurück). Lt. Dienstgeber konnte ich die Fahrtkosten dann auch nicht merh beim Lohnsteuerausgleich beachten. Im Jahr darauf habe ich dasselbe nochmal gemacht, nur gab es einige finanzielle Probleme beim Dienstgeber, so dass er mir das km-Geld nicht ausbezahlen konnte. Er meint ich soll mir das beim Lohnsteuerausgleich für 2005 holeb. Ist das möglich? Oder nur Pendlerpauschale?
Danke, G.W.
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