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Verfasst von: Barbara Nuss am 04.11.2007 07:15
 


THEMA:  Wohnungsvermietung
Ich habe seit 1992 eine Eigentumswohnung (48 m2), die ich seit 1.11.2007 vermiete. Die Landesförderung habe ich mittels eines Fremdwährungskredites ausbezahlt. Die Mieteinnahme beträgt 480 EURO. Wie hoch wir diese versteuert? Es soll nichtzu meinem Nachteil sein. Mein Bruttomonatseinkommen aus unselbst. Arbeit beträgt 1.978 EURO. Kann ich den Lohnsteuerausgleich selbst machen oder brauche ich einen Steuerberater? Die Kreidtrate beträgt ungefähr so viel wie die Miete, ich hätte also einen sehr geringen Gewinn. Vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort. Barbara N.
Verfasst von: me am 04.11.2007 07:15
 


THEMA:  Re: Wohnungsvermietung
Für die Anschaffung der Wohnung könntest du theoretisch 1,5 % der Anschaffungskosten als Abschreibung geltend machen. Somit hast Du keinen Gewinn, sondern einen Verlust. Schicke einen Brief mit diesen Informationen an das Finanzamt, dass aus der Vermietung nur ein Verlust zu erwarten ist, es also unter Liebhaberei fällt und daher nicht der Einkommensteuer zu unterwerfen ist. Gruss M
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 04.11.2007 07:15
 


THEMA:  Re: Wohnungsvermietung
Sie dürfen nicht die ganze Kreditrate absetzen, sondern nur die Zinskomponente. Wenn Sie anfangs Verluste erzielen, dann könnten sie sogar Lohnsteuer zurückbekommen. Allerdings darf es kein Gesamtverlust werden, sonst entsteht Liebhaberei. www.steuerberatung-weiss.at Kostenlose Erstberatung 01 533 16 37
Verfasst von: Michael am 04.11.2007 07:15
 


THEMA:  Re: Wohnungsvermietung
wie ist dies genau zu verstehen? ich besitze seit kurzem eine wohnung die ich vermiete, wobei die mieteinnahmen unter der rückzuzahlenden kreditrate liegen. verstehe ich das richtig, dass meine mieteinnahmen - lediglich abzüglich der zinskomponente des darlehens - voll meinem steuerbaren einkommen zuzuschlagen sind? vielen dank, michael
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