Hallo,
ich beziehe im Jahr 2007 Arbeitslosengeld aufgrund einer Weiterbildung bis Mitte November, wobei ich anschließend ein normales Angestellten-Dienstverhältnis eingehen werde.
Diese Weiterbildung beinhaltete ein Pflichtpraktikum für das mir der Praktikums-Arbeitgeber noch eine Prämie, aufgrund der guten Leistung, zahlen will.
Meine Frage ist nun in steuerlicher Hinsicht, ob ich diese Prämie als Honorarnote zu Ende des Jahres stellen soll, oder erst nächstes Jahr, wenn ich volle 12 Monate angestellt bin.
Danke
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