Verfasst von:
susi am
10.11.2007 13:16
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THEMA: anmelden des gew. buchhalter ... |
...und des bilanzbuchhalter!
hallo!
ich hab 2006 den gew. buchhalter gemacht und auch 2006 den bilanzbuchhalter begonnen, die prüfungen sind jetzt ende dezember 2007, ich bin im dienstnehmerverhältnis und habe in den nächsten jahren auch nicht im sinn mich selbstständig zu machen. uns wurde aber bereits gesagt, dass wir den gewerbeschein, für den gewerblichen buchhalter und den bilanzbuchhalter, aufgrund der übergangsbestimmnungen noch heuer lösen müssen, damit das nicht untergeht!
meine fragen lauten daher:
1. muss mann das machen?
2. wieviel kostet das?
3. was passiert wenn man es nicht macht?
4. was passiert wenn man die prüfung nicht schafft?
5. wie sieht das mit den ganzen versicherungen aus bzw. mit der stilllegung?
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Verfasst von:
susi am
10.11.2007 13:16
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Verfasst von:
Alois - GBH am
10.11.2007 13:16
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THEMA: Re: anmelden des gew. buchhalter ... |
Hallo susi!
Eine Abhandlung über unser mehr oder weniger (un)befriedigendes Berufsrecht möchte ich mir ersparen. Das wäre mir etwas zu aufwendig.
Jedoch folgenden Tip habe ich für sie:
http://www.bilanzbuchhaltung.or.at/
Die site ist zwar dürftig, jedoch könnten sie da zumindest etwas für den Anfang finden.
Derzeit ist Herr Dr. Bock der Vorsitzende der PK.
Ich würde ihnen raten möglichst rasch mit ihm Kontakt aufzunehmen
(Er hat ein Herz für Buchhalter).
friedrich.bock@bilanzbuchhaltung.or.at
Bis Jahresende können sie eventuell noch die Übergangsbestimmungen gemäß BiBuG nützen. Wenn sie ihre dann erreichte(n) Berechtigung(en) ruhend melden, halten sich die Kosten in Grenzen.
Sie können sich natürlich auch an eine der beiden Interessensvertretungen wenden:
1. WKO - Fachverband UBIT:
http://www.ubit.at/
2. Die Adresse der KWT erwähne ich nicht einmal. Die haben sich in der Vergangenheit eher dadurch ausgezeichnet, daß die Buchhalter massenhaft verklagt haben.
mMn: würde ich an ihrer Stelle von Anfang an einen großen Bogen um die KWT machen.
HTH
mit kollegialen Grüßen
Alois (GBH) |
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