Verfasst von:
Markus Walser am
29.10.2007 19:01
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THEMA: Nachzahlungen bei freien Dienstnehmer |
Hallo, ich bin derzeit Stundent, werde aber 2007 ca. 23000 Euro aus einem freien Dienstverhälnis dazuverdienen.
Da ich jedoch seit Anfang des Jahres sowohl Familien als auch Studienbeihilfe erhalte, da ich zur Zeit der Antragsstellung kein Einkommen hatte, muss ich diese natürlich zurückzahlen.
Ich habe nun zwei Fragen:
1. Gibt es grundsätzlich eine Ratenvereinbarung für die Rückzahlung dieser Beihilfen bzw. für die Zahlung der Einkommenssteuer und wie sehen diese aus?
2. Muss ich auch der SVA etwas zurückzahlen (mir wurden ja monatlich 13,85 % für die Versicherung abgezogen)?
VIELEN DANK!
Markus Walser
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
29.10.2007 19:01
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THEMA: Re: Nachzahlungen bei freien Dienstnehmer |
Es genügt ein formloses Ratenansuchen mit einer Begründung.Diese könnte dahingehend lauten, dass Sie keine Ersparnisse haben und die Steuer bzw. Beihilfe aus dem laufenden Einkommen gezahlt werden muß.
An die SVA müssen Sie nicht zahlen.
Vergessen Sie nicht in Ihrer Einkommensteuererklärung, Betriebsausgaben abzuziehen!
www.steuerberatung-weiss.at
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