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Verfasst von: Michael St am 29.10.2007 06:03
 


THEMA:  Feibetragsbescheid 2008
Sehr geehrte Damen und Herren. Ich habe einen Steuerausgleich für das Jahr 2006 gemacht und einen Freibetragsbescheid für das Jahr 2008 bekommen. Jetzt meine Frage: Soll ich diesen bei meiner Firma abgeben oder kann ich diesen behalten und mir den Betrag von 670Euro beim nächsten Steuerausgleich 08 geltend machen?. Ich bedanke mich recht herzlich für ihre Hilfe. mfg Michael St.
Verfasst von: Jutta Rapp am 29.10.2007 06:03
 


THEMA:  Re: Feibetragsbescheid 2008
Sie müssen den FBB 2008 nicht beim Arbeitgeber abgeben.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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