Wenn ist als Mieterin gezwungen bin eine neue Therme zu kaufen, kann ich die Kosten für eine neue Gastherme als aussergewöhnliche Belasstungen bei der Arbeiternehmerveranlagung abschreiben? Konkreter Fall: Mein Vermieter will keine neue Therme einbauen. Ich soll die alte reparieren lassen, obwohl mir schon 2 Elektroinstallateure versichert haben, dass es keine Ersatzteile mehr für die 17 Jahre alte Therme gibt...
Neue Therme kostet immerhin 3.300 Euro mit Montage.
Vielen Dank.
|
|