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Verfasst von: Aumann am 25.10.2007 10:03
 


THEMA:  Gewerbescheinanmeldung
Hallo, ich hätte bitte gerne folgendes gewusst: Ich benötige noch 2-4 Wochen um mein Gewerbe anzumelden (Drucksorten erstellen, Firmenauto, Computer usw.). Da ich ja derzeit nur Ausgaben habe (Eigenmittel) und noch keine Einnahmen, da ich ja noch kein Gewerbe angemeldet habe möchte ich gerne wissen ob ich die jetztigen Ausgaben in meine spätere Buchhaltung mit reinrechnen kann oder nicht. Wenn ich im Okt. etwas für die neu zu entstehende Firma kaufe, kann ich dieses dann im z.B. Nov. od. Dez. eröffnetem Gewerbe in die Buchhaltung mitreingeben und Rückverrechnen? Ich habe ja voher alle Ausgaben für eine Firma die ich eröffnen will, die Kosten entstehen ja nicht an dem Tag an dem der erste Kunde ins Geschäft kommt sondern schon vorher! Bitte um Auskunft darüber!
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 25.10.2007 10:03
 


THEMA:  Re: Gewerbescheinanmeldung
Ja, Sie können alle Kosten von vorher auch mithineinnehmen. www.steuerberatung-weiss.at Kostenlose Erstberatung 01 533 16 37
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