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Verfasst von: Clauida am 27.10.2007 18:24
 


THEMA:  neue selbständige
Hallo! Ich bin beim ams versichert, beziehe Notstandshilfe. Ich hab das Angebot von einem Einzelhandelsunternehmen bekommen, bei ihnen unter der kleinstversicherungsgrenze zu arbeiten - jedoch nicht angestellt sondern ich soll Honorarnoten ausstellen. Darf ich dies so einfach? Brauche ich hierfür einen Werkvertrag oder nur Steuernummer? Ich bin Druckgraphikerin - das Unternehmen ist eine Druckerei, ich würde hilftätigkeiten ausüben. Was muss ich beachten - um mich selbstständig zu machen? Mfg Claudia
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 27.10.2007 18:24
 


THEMA:  Re: neue selbständige
Dürfen Sie neben der Notstandshilfe dazu verdienen? Wenn Sie sich selbständig machen brauchen Sie theoretisch: einen Gewerbeschein, damit werden Sie automatisch bei der Sozialvers.d.gew.Wirtschaft angemeldet und eine Steuernummer. Praktisch:wenn Sie unter allen Grenzen Einkommensteuer,Sozialversicherung)bleiben, stellt sich die Frage, ob es notwendig ist.
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