Verfasst von:
Clauida am
27.10.2007 18:24
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THEMA: neue selbständige |
Hallo!
Ich bin beim ams versichert, beziehe Notstandshilfe. Ich hab das Angebot von einem Einzelhandelsunternehmen bekommen, bei ihnen unter der kleinstversicherungsgrenze zu arbeiten - jedoch nicht angestellt sondern ich soll Honorarnoten ausstellen. Darf ich dies so einfach? Brauche ich hierfür einen Werkvertrag oder nur Steuernummer?
Ich bin Druckgraphikerin - das Unternehmen ist eine Druckerei, ich würde hilftätigkeiten ausüben.
Was muss ich beachten - um mich selbstständig zu machen?
Mfg Claudia
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
27.10.2007 18:24
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THEMA: Re: neue selbständige |
Dürfen Sie neben der Notstandshilfe dazu verdienen?
Wenn Sie sich selbständig machen brauchen Sie
theoretisch:
einen Gewerbeschein,
damit werden Sie automatisch bei der Sozialvers.d.gew.Wirtschaft angemeldet und eine Steuernummer.
Praktisch:wenn Sie unter allen Grenzen Einkommensteuer,Sozialversicherung)bleiben, stellt sich die Frage, ob es notwendig ist.
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