Verfasst von:
bernhard knoll am
24.10.2007 09:00
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THEMA: Rechnungsstellung durch Private - Haftung |
Hallo !
wenn ich für eine Firma hin und wieder über den Winter Schnee räume (stundenweise), Auszahlung monatlich oder am Ende der Saison, gilt das dann als gewerbliche Tätigkeit (weil "regelmäßig"), die man anmelden muss.
Ertrag wird sicher nicht über die Kleinstunternehmergrenze (EUR 730,-) sein.
Mein Probelm ist nämlich, dass die Firma einen Beleg braucht - was ist da besser für mich, wenn ich eine Rechnung (ohne Mwst) ausstelle oder eine Quittung unterschreibe ?
Wie sieht es mit der Haftung aus. Wäre ich dann verantwortlich, falls jemand ausrutscht ? Falls ja, kann ich die Haftung irgendwie ausschließen bzw. bei der Firma belassen (Vereinbarung ?).
Danke für die Hilfe.
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
24.10.2007 09:00
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THEMA: Re: Rechnungsstellung durch Private - Haftung |
Ich sehe keinen Unterschied, ob Sie eine Rechnung ausstellen oder eine Qutiiung unterschreiben.
Was die Haftung anbelangt, müssen sie einen Juristen fragen.
Es gibt auch Versicherungen, die dieses Risiko übernehmen.
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