Hallo!
Ich habe als Studentin im Jahr 2005 auf Honorarnotenbasis 6539,66 Euro verdient - als Werkvertrag.
Nach langen Erkundigungen beim Finanzamt etc. hat man mir stets diese Familienbeihilfegrundlage genannt und niemals diese magischen 6453,36 Euro ab denen man sich Pflichtversichern muss.
Jetzt habe ich den Brief von der SVA bekommen, nachdem ich ihnen im besten Wissen geschrieben habe, dass man mir dies nie gesagt hat etc pp. - der mir mitteilte, dass laut §2/1/4 GSVG ich verpflichtet bin zu zahlen. PLUS 9,3% Nachzahlungszuschlag.
Wie hoch ist der Betrag mit dem ich rechnen muss?
Zahlen muss ich bis 30.11. aber den Betrag nennt man mir erst irgendwann im November - wie soll man sich da das Geld zur Seite legen??
Aber wie auch immer, wie viel wird das etwa ausmachen??
Mfg,
Armenda
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