Verfasst von:
steffi am
18.10.2007 07:32
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THEMA: dienstnehmer und selbstständig! |
ich habe eine frage und hoffe, hier eine antwort zu bekommen...
ich habe von juli 07 bis oktober 07 teilzeit gearbeitet und 800 euro brutto verdient...
jetzt werde ich freiberuflich arbeiten...auf werkvertragsbasis und immer honorarnoten stellen...diese jobs werden sich aber nur auf ca. 200 euro monatlich belaufen...
zusätzlich werde ich tw. als freier dienstnehmer bzw. geringfügig angestellt arbeiten...ca. 200 euro monatlich...
wie sieht das steuerlich jetzt aus?
ab wann bin ich sv pflichtig...
ich werde mich ab november bei meinen eltern mitversichern, da ich noch studentin bin...
würde mich sehr über antworten freuen!
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
18.10.2007 07:32
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THEMA: Re: dienstnehmer und selbstständig! |
Wenn Sie unter € 10.000,-- im Jahr bleiben, werden Sie nicht einkommensteuerpflichtig.
Wenn Sie auf Werkvertragsbasis nicht mehr als 4.093,--verdienen werden Sie für diese Einnahmen nicht sozialversicherungspflichtig.
Für die Einnahmen aus dem Dienstverhältnis bzw.freien DV behält Ihr Arbeitgeber die Sv ein.
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