Verfasst von:
Sabine St. am
16.10.2007 16:36
|
|
THEMA: Freier Dienstnehmer? |
Ich bitte um Unterstützung und um eine Einschätzung meines folgenden Anliegens :
Ich (40 Jahre alt, HAK-Matura) arbeite derzeit als geringfügig Beschäftigte kfm. Angestellte in einem kleinen Handwerksbetrieb und verdiene € 150,-- monatlich.
Mir wurde nun zusätzlich die Mitarbeit in einer Werbeagentur angeboten (momentan zwischen 4 bis 10 Stunden wöchentlich) in Form von Arbeiten in der Buchhaltung und einfacher administrativer Tätigkeiten im Agenturbereich. Mir wurde vorgeschlagen, die geleisteten Stunden einmal pro Monat der Agentur in Form einer Rechnung in Zahlung zu stellen. Dieses Einkommen läge zwischen € 140 und 450.
Meine Fragen nun dazu:
- abgesehen davon, dass diese Art von Tätigkeit nicht das Optimum für einen Angestellten darstellt (keine Sonderzahlungen, kein Krankengeld, kein Urlaub etc.), DARF ich ohne Gewerbeschein solche Rechnungen an die Agentur überhaupt stellen? Gibt es eine Grenze?
- wie muss ich diese Einkünfte dem Finanzamt melden? Muss ich eine eigene Buchhaltung führen?
- wie sieht es mit der Sozialversicherung aus, wenn ich zusammen mit meinem geringfügigen Einkommen über die dzt. Geringfügikeitsgrenze (341 Euro) komme? Muss ich das bei der GKK oder der SVA melden?
- mein Mann erhält den Alleinverdienerabsetzbetrag (für 3 Kinder). Gilt auch hier (Geringfügige Tätigkeit + selbständige Tätigkeit) die Grenze von € 6000,-- für mein Einkommen, um diesen nicht zu verlieren?
Ich bedanke mich im voraus
LG
Sabine
|
|
|
Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
16.10.2007 16:36
|
|
THEMA: Re: Freier Dienstnehmer? |
Eigentlich müssten Sie einen Gewerbeschein lösen.Es gibt keine Grenze.
Für Ihre Einkünfte müssen sie eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung führen u. Eine Einkommensteuererklärung abgeben.
Wenn Sie das ganze Jahr nicht mehr als € 4.093,92 verdienen fällt keine Sozialversicherung an.
Inter € 10.000,-- fällt auch keine Einkommensteuer an.
Für die Alleinverdienergrenze wird Ihr gesamtes Einkommen zusammengerechnet.
|
|
|
|