Verfasst von:
Dominik Staudinger am
15.10.2007 16:13
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THEMA: Versicherungsgrenze II |
sehr geehrte damen und herren,
ich verdiene zusätzlich zu meiner erwerbstätigkeit als angesteller (15400 euro) ca. 4000 euro im jahr auf selbständiger basis.
muss ich aufgrund der versicherungsgrenze II dadurch noch keine sozialversicherung für mein selbständiges einkommen zahlen sondern lediglich einkommenssteuer?
vielen dank,
dominik staudinger
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
15.10.2007 16:13
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THEMA: Re: Versicherungsgrenze II |
Lieber Herr Staudinger,
Ich nehme mal an, dass Ihre Angabe von EURO 15.400,-- sich auf einen Jahresbezug bezieht und nicht monatlich?
Und ist dieser Jahresbezug Ihr Bruttoverdienst? Inkl. oder exklusive Sonderzahlungen?
Fakt ist, dass Sie für Ihre Angestelltentätigkeit für die laufenden Bezüge eine Versicherungshöchstbemessung (Grundlage für die Berechnung) von € 46.080,-- haben und für die Sonderzahlungen(Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, wiederkehrende Einmalmprämien ...) von jährlich € 7.680,--
Als Selbständiger unterliegen Sie dann der Differenzvorschreibung (wenn die Geringfügigkeit überschritten ist), d.h. es wird maximal bis auf diese Höchstbemessung eine SV-Differenzvorschreibung erfolgen.
Mit lieben Grüßen
Claudia Hochweis
www.hochweis.at
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