Verfasst von:
Hubert Hacker am
02.03.2004 16:02
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THEMA: Lieferschein verpflichtend? |
Guten Abend!
Habe folgende Frage: Ein Lieferant von mir führt Direktlieferungen an meine Kunden durch und erstellt mit meinem Namen die Lieferscheine.
Die Faktura geht an mich. In der Rechnung sind die gelieferten Artikel und Lieferadressen aber auch die Nummern der Lieferscheine die der Direktlieferer ausstellt vermerkt.
Müsste ich nun für eine eventuelle Finanzamtprüfung auch die Lieferscheine haben, die ich ja gar nicht in die Hand bekomme?
(Vielleicht eine komische Frage, aber ich möchte gerne auf "Nummer Sicher" gehen)
Vielen Dank
Huber H. |
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Verfasst von:
Mag. Thomas Fiebich am
02.03.2004 16:02
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THEMA: Re: Lieferschein verpflichtend? |
Wahrlich eine nicht alltägliche Fragestellung!
Zunächst meine ich, dass sie selbst in diesem Reihengeschäft Interesse haben sollten, dass die in ihrem Namen ausgestellten Lieferscheine in Kopie auch ihnen ausgehändigt werden. Damit wäre dann das Problem ohnehin gelöst.
Aus abgabenrechtlicher Sicht gehören mM alle Geschäftspapiere (und damit auch die Lieferscheine) zu den Grundaufzeichnungen und müssen daher derart geordnet aufbewahrt werden, dass eine Überprüfung möglich ist (Grundsatz ordnungsgemäßer Buchführung gem § 131 BAO). |
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