Hallo!
Ich bin Studentin und studiere ca. 70 km von meinem Wohnort entfernt, kann den Studienort mit einem öffentlichen Verkehrsmittel aber nicht in weniger als einer Stunde erreichen.
Meines Erachtens wären also die Kriterien für eine auswärtige Berufsausbildung erfüllt, die ich als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung meines Vaters berücksichtigen kann.
Ich habe aber während meiner gesamten Studienzeit Studienbeihilfe von ca. 400 Euro monatlich erhalten und bin überdies die letzten 2 Jahre geringfügig beschäftigt gewesen mit einem Einkommen von knapp über 300 Euro monatlich.
Meine Frage ist nun: Von welcher prozentuellen Kostentragung durch meine Eltern kann ich ausgehen? Werden meine eigenen Einkünfte hier berücksichtigt, d.h. wenn meine monatlichen Ausgaben ca. 700 Euro betragen, kann ich keine Kostentragung von Seiten meiner Eltern angeben, oder doch?
Von welcher Kostenbasis muss ich ausgehen? Kann das Finanzamt Nachweise (Miete, Kosten für Auto, Lebensmittel etc.) verlangen oder geht man hier von einer pauschalen Größe aus?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!
MfG Andrea
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