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Verfasst von: Doris am 11.10.2007 14:17
 


THEMA:  Geringfügiger Nebenjob - Vorgehensweise?
Ich arbeite in einer Arztpraxis als Ordinationsgehilfin, und möchte mit einer geringfügigen Beschäftigung das "Familien-Budget" aufbessern. Dazu ist mir aber folgendes noch unklar: 1.) Muss ich das meinem bestehenden Arbeitgeber, bzw. dessen Lohnverrechnung (Steuerberater) bekannt geben? 2.) Muss mein "Zuverdienst-Arbeitgeber" meine Anstellung berücksichtigen? 3.) bzw. von WEM wird denn die Gesamtsumme des Einkommens, für die Ermittlung von Versicherung und Steuer berechnet? VIELEN Dank für die Antwort!
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 11.10.2007 14:17
 


THEMA:  Re: Geringfügiger Nebenjob - Vorgehensweise?
1.Sie müssen ihn um Erlaubnis fragen. 2.Der 2.Arbeitgeber muß eine Lohnverrechnun g führen und es dem Finanzamt und der Krankenkasse melden. 3.Sie müssen im Folgejahr eine Arbeitnehmerveranlagung machen.Die Krankenkasse schickt Ihnen von selbst eine Vorschreibung.
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