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Verfasst von: Andreas Bergmann am 22.10.2007 21:00
 


THEMA:  Nichtentnommene Gewinne Einzelunternehmen
Für natürliche Personen (Einzelunternehmen) die freiwillig bilanzieren, gibt es ja die Möglichkeit nicht entnommene Gewinne bis zu 100.000,- Euro mit dem halben Durchschnittssatz zu versteuern. Bisher war ich E/A-Rechner und habe daher diese Möglichkeit nicht. Kann ich für heuer (auch jetzt noch nachträglich bzw. erst wenn ich den Jahresabschluss abgebe) auf Bilanzierung umstellen und dadurch diese günstigere Besteuerungsmöglichkeit wählen oder muss man sich vorher für die Bilanzierung schon anmelden? Gibt es da irgendein Formular zur Anmeldung oder gibt man dann einfach die Steuererklärung so ab? Alle Buchungen müssten dann natürlich nocheinmal erfasst werden für die Bilanzierung, aber das wäre kein Problem. Danke im Voraus, Andreas Bergmann
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 22.10.2007 21:00
 


THEMA:  Re: Nichtentnommene Gewinne Einzelunternehmen
Sie können ab 2007 freiwillig bilanzieren. Sie können aber auch ab 2007 10 % Ihres Gewinnes steuerfrei belassen, wenn Sie entweder investieren oder Wertpapiere kaufen als Einnahmen-Ausgabenrechner.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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