Verfasst von:
P. Mühlberger am
08.10.2007 12:15
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THEMA: Meldungspflicht SVA |
Sg. Damen und Herren!
Ich bin etwas verwirrt aufgrund der unterschiedlichen aussagen seitens online-ratgebern...
ich bleibe unter der Grenze von 4.093 Euro (Einnahmen aus Werkvertrag) und war der Meinung dass ich mich nicht bei der GSVG nicht melden muss. Nun habe ich aber in einem Ratgeber des ÖGB gelesen, dass Meldepflicht besteht, aber gleich bei der Anmeldung bekannt gegeben werden soll, dass man unter der Grenze bleibt? Was meinen Sie?
Ändert sich daran etwas wenn ich zusätzlich Honoaranoten als freie Mitarbeiterin stelle (ich bleibe allerdings unter der Grenze)?
Falls die Grenzen überschritten werden, bezahlt man ~ 25 % des einkommens an SV (oder?), wie hoch ist die Einkommenssteuer, d.h. wie hoch sind alle abgaben (in %) zusammen, die abgezogen werden?
Danke im Voraus.
mfg petra mühlberger
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
08.10.2007 12:15
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THEMA: Re: Meldungspflicht SVA |
Wenn Sie mit dem gesamten Nebeneinkommen unter € 4.093,-- bleiben, brauchen Sie sich nicht bei der SVA zu melden.
Die SVA beträgt ca 25%.
Für die Ermittlung der Einkommensteuer muß man das gesamte Einkommen zusammenrechnen und dann den entsprechenden Prozentsatz (Progression) anwenden.
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