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Verfasst von: Tristan am 06.10.2007 16:49
 


THEMA:  Km-Geld neue Selbstständige
Sehr geehrte Damen und Herren, ganz unerwartet fahre ich seit diesem Jahr im Zuge meiner selbstständigen Tätigkeiten (Werkverträge auf Honorarbasis) sehr viel mit meinem privaten PKW (zwischen 25.000-30.000 km/jahr). Ich habe den PKW letztes Jahr gekauft, damals allerdings nicht als Betriebsausgabe in die Steuererklärung hineingenommen. Ich führe ein Fahrtenbuch über berufliche und private Fahrten. Derzeit ist es so dass das Verhältnis folgendermaßen aussieht: 35% privat : 65% beruflich Frage: Kann ich für meine beruflichen Fahrten das amtliche Km-Geld geltend machen? Ich verrechne kein Km-Geld mit den Auftraggebern. Vielen Dank für Ihre Mühen. Mit freundlichen Grüßen, T.
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 06.10.2007 16:49
 


THEMA:  Re: Km-Geld neue Selbstständige
Sie müssen die tatsächlichen KFZ-Kosten geltend machen, abzügl.35% Privatanteil. Sie können heuer und in den Folgejahren ohne weiters die Afa für den PKW absetzen, auch wenn Sie ihn voriges Jahr gekauft haben.
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