Verfasst von:
Günter am
19.02.2009 06:31
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THEMA: Werbungskosten für studium |
Ich mach für meinen Beruf ein Studium nach und bin aber vollzeit beschäftigt.
Ich habe gelesen, dass ich die Kosten einschließlich Studiengebühren von der Steuer abschreiben kann. Stimmt das? Wenn ja, wie läuft das bei den Fahrtkosten. Wird da das amtliche Kilometergeld angesetzt oder die tatsächlichen Kosten. Brauch ich da die Rechnungen(Tankrechnung etc.) oder muss ich ein Fahrtenbuch führen? Muss ich da dann nur die Gesamtkosten beim Steuerausgleich angeben und die Belege aufbehalten? |
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
19.02.2009 06:31
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THEMA: Re: Werbungskosten für studium |
Ja, Sie können alle Kosten für das Studium abschreiben.
Am besten Sie machen das amtl. KM-Geld geltend.Dazu müssen sie ein Fahrtenbuch führen.Rechnungen brauchen Sie dann keine.
Die Belege müssen nur auf Aufforderung durch das Finanzamt dorthin geschickt werden.
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