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Verfasst von: Georg am 04.10.2007 14:27
 


THEMA:  Bin ratlos... (die Finanz bereitet mir Kopfzerbrechen)
Hallo liebe Community! Folgende Fragen tun sich mir auf... Student ist freier Dienstnehmer und bekommt Familienbeihilfe, die er nicht verlieren möchte. Jetzt gibt es dafür eine Einkommensgrenze (8725 Euro) im Jahr, unter der man sein muss, damit man die Familienbeihilfe nicht verliert. Ich rechne mir jetzt zur Zeit gerade aus, wie das für meine Schwester aussieht.... Dabei bin ich offenbar mit der Sache überfordert, weil ich nicht weiß wie was anzusetzen ist. Was gilt jetzt als Einkommen für die 8725 Euro? Das, was sie bar auf die Kralle bekommen hat (ausgenommen Spesenersatz)? Meine Schwester ist meistens geringfügig, oft aber auch über der Geringfügigkeitsgrenze. Und genau da fängt jetzt ua mein Problem an: muss ich jetzt den SV-Abzug (wenn über Geringfügigkeitsgrenze) auch bei den 8725 Euro berücksichtigen oder nicht mehr? Wie ist es, wenn sie heuer (im Jänner) noch einen Lohn für letztes Jahr erhalten hat? Kann ich dann das für heuer für die "8725-Grenze" schon ausklammern, obwohl sie es heuer auf das Konto überwiesen bekommen hat?
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 04.10.2007 14:27
 


THEMA:  Re: Bin ratlos... (die Finanz bereitet mir Kopfzerbrechen)
Sie müssen alles nehmen, was Sie heuer einnimmt, abzüglich Sozialversicherung.Spesenersatz brauchen Sie nicht anzusetzen.
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