Verfasst von:
Kostnixx am
04.10.2007 10:42
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THEMA: Abgabenaufschlüsselung |
Servus in die Runde,
ich würde gern wissen wie sich die Abgaben und Steuern bei einem Selbstständigen aufschlüsseln.
Wenn zB. ich als Selbstständiger 50.000,-- /100.000,-- Jahreseinkommen vor Steuern habe, wie Schlüsseln sich die Abgaben für Krankenkasse/Pensionsversicherung und Steuern auf. Wird alles von der Jahresgesamteinnehme wegberechnet oder wird die Steuer erst nachdem die Kranken/Pensionskasse abgezogen wird berechent und wieviel?? Fixsumme oder %
Danke für rasche Rückmeldung
Kostnixx
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
04.10.2007 10:42
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THEMA: Re: Abgabenaufschlüsselung |
Von den Einnahmen werden die Betriebsausgaben abgezogen.Dazu gehört auch die Sozialversicherung.Von diesem Betrag wird die Einkommensteuer berechnet.Für die Höhe sehen Sie in der bmf-Seite nach.
Die Sozialversicherung berechnet sich von Einnahmen - Ausgaben, wobei Sie die Sozialversicherung selbst nicht abziehen dürfen.Die Sozialversicherung beträgt ca 25 % von der Bemessungsgrundlage.
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