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Verfasst von: hando19 am 29.09.2007 21:21
 


THEMA:  Kleinunternehmer und Finanzamt
Ich bin seit kurzem Kleinunternehmer und Ust Befreit. Sammle alle Eingang- u. Ausgangsrechnungen und führe eine Einnahmen/Ausgaben-Rechnung, ein Wareneingangsbuch, sowie ein Anlagenverzeichnis. Meine etwas naive Frage als Neuunternehmer: Diese Bücher sind zwar verpflichtend zu führen, jedoch braucht man Sie nie vorzeigen, es sei denn jemand klingelt an der Tür (zwecks Überprüfung), oder? Desweiteren: Welche Verpflichtungen habe ich gegenüber Vater Staat? (Abgabe von Erklärungen etc) z.b. brauche ich ja auch keine Umsatzsteuerjahreserklärung abgeben, wenn meine Umsätze unter € 7.500 liegen, es sei denn ich werde dazu aufgefordert. Ich bin für eine Antwort äußerst dankbar!
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 29.09.2007 21:21
 


THEMA:  Re: Kleinunternehmer und Finanzamt
Die Bücher müssen Sie bei einer Betriebsprüfung vorlegen. Sie müssen bis 30.4. bzw.30.6. des Folgejahres eine Einkommensteuererklärung einreichen. www.steuerberatung-weiss.at Kostenlose Erstberatung 01 533 16 37
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