Ich bin seit kurzem Kleinunternehmer und Ust Befreit. Sammle alle Eingang- u. Ausgangsrechnungen und führe eine Einnahmen/Ausgaben-Rechnung, ein Wareneingangsbuch, sowie ein Anlagenverzeichnis.
Meine etwas naive Frage als Neuunternehmer:
Diese Bücher sind zwar verpflichtend zu führen, jedoch braucht man Sie nie vorzeigen, es sei denn jemand klingelt an der Tür (zwecks Überprüfung), oder?
Desweiteren: Welche Verpflichtungen habe ich gegenüber Vater Staat? (Abgabe von Erklärungen etc) z.b. brauche ich ja auch keine Umsatzsteuerjahreserklärung abgeben, wenn meine Umsätze unter € 7.500 liegen, es sei denn ich werde dazu aufgefordert.
Ich bin für eine Antwort äußerst dankbar!
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