Hallo!
Ich habe eine Frage zur doppelten Haushaltsführung. Ich komme aus Hamburg und habe letztes Jahr eine auf drei Jahre befristete Stelle in Wien angetreten. Meine Freundin ist weiterhin in Hamburg und arbeitet dort. Ich habe in Wien eine kleine Wohnung gemietet und fliege zwei Mal im Monat nach Hamburg zur Freundin.
Kann ich in der Einkommensteuererklärung doppelte Haushaltsführung angeben und die Flüge, Miete in Wien, Einrichtung der Wohnung als Kosten angeben?
Danke für die Hilfe!
LG
Markus
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