Verfasst von:
Christian am
01.12.2007 20:58
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THEMA: Arbeitnehmerveranlagung - Selbst berechnen ? |
Hallo
Ich war die ersten 6 Monate des Jahres karenziert (Zivildienst) und bin nun 6 Monate lang wieder angestellt, die ersten 3 Monate bei einem Unternehmen, ab Oktober wechsle ich das Unternehmen.
Nun würde ich mir gerne vorausberechnen, mit welchem Betrag ich nächstes Jahr bei der Arbeitnehmerveranlagung rechnen kann.
Meine naive Idee ist (mit Beispielzahlen).
Summe Einkommen vor Steuer: 17500
Summe der bezahlten Lohnsteuer: 3500
Da die Lohnsteuer ja für 12 Monate berechnet wird, berechne ich mir mein "fiktives" Monatsgehalt 2007 über 17500/12 = 1458
Die monatliche Lohnsteuer wäre 104,5 Euro
Normalerweise müsste doch jetzt der Betrag, den ich zurückbekomme, wie folgt berechnet sein:
3500 -(104,5*12) = 2246.
Lieg ich hier falsch ?
Kann mir jemand Feedback geben ?
Danke schon mal
Christian
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Verfasst von:
Sonja am
01.12.2007 20:58
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THEMA: Re: Arbeitnehmerveranlagung - Selbst berechnen ? |
Hallo Christian,
laut meiner Berechnung bekommst du 1043,60 Euro retour:
Gesamtnettoeinkommen netto(auch ohne Weihnachts-und Urlaubsgeld sein): 17 500
17500
- 132 Werbungskosten (pauschal)
-60 Pauschale Sonderausgaben
= 17308 Einkommen
(17308-10000)*5750/15000= 2801,4 (Steuer vor Abzug der Absetzbeträge)
- 291 Verkehrsabsetzbetrag
-54 Arbeitnehmerabsetzbetrag
=2456,4 Steuer nach Abzug der Absetzbeträge
3500-2456,4= 1043,6 Abgabengutschrift
Das Gesamtnettoeinkommen wird immer ohne 13. und 14. Gehalt herangezogen.
Die oben genannte Formel mit den 5750 gilt bei einem Nettoeinkommen von 10000-25000 Euro.
LG, Sonja
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Verfasst von:
Sonja am
01.12.2007 20:58
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THEMA: Re: Arbeitnehmerveranlagung - Selbst berechnen ? |
Hallo nochmal,
habe überlesen, dass du 17500 BRUTTO verdient hast, und nicht NETTO. Sorry. Also bei meiner Berechnung solltest du dann einfach das Nettogehalt (ohne 13. und 14. Gehalt) eingeben.
Falls es dann noch über 10000 Euro ist, kannst du meine Formel anwenden.
LG, Sonja
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