Hallo!
Ich habe eine Frage zum steuerfreien Zuverdienst: der ist bis 730,- im Jahr steuerfrei und muss daher auch nicht bei der Arbeitnehmerveranlagung angegeben werden.
Beim Ansuchen um Wohnbeihilfe/Kindergeld etc. wird jedoch nach einem etwaigen Zusatzeinkommen gefragt (eidesstaatliche Erklärung). Wäre es da sinnvoll, meinen Nebenerwerb auf der Arbeitnehmerveranlagung anzugeben, da ich diesen ja bei den Ansuchen um Beihilfen auch angeben muss?
Oder betrifft das nur steuerpflichtige Zusatzeinkommen?
Besten Dank im Voraus für Ihre Hilfe! |
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