Verfasst von:
Matthias K am
01.10.2007 15:12
|
|
THEMA: Provision |
Ich bin als Kfm. Angestellte angestellt.
Außerdem möchte ich auf selbständiger Basis
Geschäfte aus Österreich nach PL vermitteln. Für diese Vermittlung möchte ich eine Debit Note an den PL Partner ausstellen.
1) Ist diese Vorgangsweise in Ordnung?
2) Sollen auf der Debit Note 20% Ust aufwiesen sein?
3) Wann/ob überhaupt soll ich um eine Steuernummer ansuchen?
4) Welche Steuer/Abgaben habe ich zu bezahlen?
Ich plane jetzt damit anzufangen.
Liebe Grüße
M.
|
|
|
Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
01.10.2007 15:12
|
|
THEMA: Re: Provision |
Lieber Matthias K,
Wenn ich Sie richtig verstanden habe leisten Sie Vermittlungstätigkeiten in Österreich für ein polnisches Unternehmen.
Dafür stellen Sie denen eine Provisionsrechnung (debit-note).
Wenn Sie in Österreich Ihre Leistung erbracht haben, müssen Sie 20 % Ust in Rechnung stellen.
Für Vermittlungsleistungen benötigen Sie meist auch einen Gewerbeschein.
Daher würde ich Ihnen folgende Schritte empfehlen:
1.) zur nächsten Wirtschaftskammerstelle zur Beratung
2.) Lösen des Gewerbescheines (WKO bereitet überlicherweise alles fix fertig vor)
3.) Aufsuchen eines Beraters (Steuer, Buchhaltung, Sozialversicherung) der Sie bei den passenden Anmeldungen sowie Grundorganisationen unterstützt.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis
www.hochweis.at
|
|
|
|