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Verfasst von: leo kopp am 19.01.2002 06:00
 


THEMA:  Provision aus Vermittlung
Ich bin nicht erwerbstätig ( mein Mann ist Alleinverdiener, 2 Kinder ) und bekomme für einen zielführenden Hinweis von einem Immomakler eine Provision in Höhe von ATS 45.000,-- Wie muß ich mich der Finanz gegenüber verhalten und entstehen meinem Man dadurch steuerliche Nachteile ?? Bitte um antwort ! Mit freundlichen grüßen
Verfasst von: F. am 19.01.2002 06:00
 


THEMA:  Re: Provision aus Vermittlung
Bis Einkommen von etwa ATS 95.000,00 braucht man keine Steuererklärung einzureichen. Sie müssen hauptsächlich darauf achten, daß Sie unter ATS 60.000,00 bleiben damit Ihr Mann nicht den Alleinverdienerabsetzbetrag verliert. Eine Provision von ATS 45.000,00 ist daher steuerlich unbedenklich.
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