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Verfasst von: Richard M. am 30.09.2007 21:56
 


THEMA:  Zuverdienstgrenze Familienbeihilfe
Hallo! Ich bin Student und habe in den Sommermonaten aus unselbständiger Arbeit € 8650,37 verdient (Steuerpflichtiger Bezug, Ziffer 245). Zusätzlich habe im Laufe des Jahres aus Werkverträgen € 562,13 verdient. Nun möchte ich mich vergewissern, dass meine Eltern nach wie vor Anspruch auf die Familienbeihilfe haben. Nach meinen Überlegungen ist das der Fall, da das unselbständige Einkommen € 8725 nicht übersteigt und das Werkvertrags-Einkommen kleiner ist als € 730. Liege ich damit richtig, bleibt also die Familienbeihilfe erhalten?
Verfasst von: Richard M. am 30.09.2007 21:56
 


THEMA:  Re: Zuverdienstgrenze Familienbeihilfe
Schade, dass mir bisher noch niemand geantwortet hat. Vielleicht liegt es daran, dass ich die (richtige?) Antwort schon selbst gegeben habe, wofür ich allerdings um eine kurze Bestätigung bitten würde. Ich hatte angenommen, dass meine Frage für mit solchen Angelegenheiten Befasste nicht allzu schwer zu beantworten ist und hoffe daher darauf, dass ich doch noch eine Antwort erhalte. Dafür möchte ich mich schon im Voraus herzlich bedanken! Mit freundlichen Grüßen Richard
Verfasst von: Jutta Rapp am 30.09.2007 21:56
 


THEMA:  Re: Zuverdienstgrenze Familienbeihilfe
Das gesamte Einkommen darf € 8.725,00 nicht übersteigen.
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 30.09.2007 21:56
 


THEMA:  Re: Zuverdienstgrenze Familienbeihilfe
Ja, Sie haben wieder selbst geantwortet.Sie können das steuerpflichtige Einkommen durch Werbungskosten bzw.Betriebsausgaben senken. www.steuerberatung-weiss.at
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