Wertes Steuerforum habe folgenden Sachverhalt:
NSA Einkünfte Inland
NSA Einkünfte § 3 (1) Z 10 b) - begünstigte
Auslandstätigkeit
Negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
Die Summe NSA Einkünfte Inland und die Summe
Negative Einkünfte Gewerbebetrieb, ergibt in
Summe ein negatives Einkommen.
Zählt man die die begünstigte unter Progessionsvorbehalt stehende Einkunft aus begünstigter Auslandstätigkeit hinzu erhalte ich in Summe ein positives Einkommen.
Für mich ist jetzt die Frage aufgetaucht, ist die "begünstigte" Einkunft für die Berechnung des Gesamteinkommens und der damit verbundenen Feststellung ob ein Verlustvortrag uU zur Anwendung kommt relevant oder ist der Verlustaugleich im selben Jahr unter Einbeziehung der "begünstigten" Einkünfte vorzunehmen ?
Hoffe auf eine fachkundige Antwort, wenns geht mit Gesetzes bzw. Erlassverweis.
Bedanke mich im Voraus.
Mit besten Grüßen
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