Guten Tag, bin für die Fa. Voith im Ausland als Site Manager und Supervisor im Turbinen- und Generatorbau tätig. Nun habe ich vor 3 Jahren (Mai/Juni 2015)aus dem Grund meiner Scheidung usw. meine Arbeitnehmerveranlagung für 2014 und 2015 eingereicht, da ich auch mein Fernstudium an der FH beendet hatte. Es sollte mir finanziell eigenltich helfen und nicht im Nachhinein schaden. Nun heute Juli 2018 habe ich erfahren, bisher wurde ich telefonisch und per Email immer Vertröstet durch das FA, heute 10. jUli 2018 erfahre ich durch das Personalbüro, das ich eventuell Steuern nachbezahlen soll für mehrere Jahre, weil ich ich als site Manager und Supervisor nicht der Definition des Montageprivileges entsprechen soll. Nun meine Frage kann ich die Anträge zurückziehen und ja ab wann genau, habe noch keinen Bescheid erhalten, wurde nur durch das Personalbüro informiert, das durch das FA Belege für meine auch handwerkliche Tätigkeit im In- und Ausland nachgewiesen werden müssen. Eigentlich bin ich im Recht, da ich vermesse, Begutachte und dies in in den Kraftwerken und den Analgen selbst erfolgt, ich Montage etc. Fertigung usw. überwache in Arbeitskleidung und auch Personal anlerne bzw. einführe.... Bitte um Ihre Meinung zu dem Thema, auch bezüglich der 3 Jahre warten und nie eine richtige Auskunft zu erlangen, bisher nicht ofiziell durch das FA erfolgt... Danke schon im Voraus |