Verfasst von:
Gerda am
10.09.2007 11:00
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THEMA: Arbeitnehmerveranlagung und Pension |
Kann jemand, der Pension (Invalitätspension) bezieht die Arbeitnehmerveranlagung machen?
Ich habe über Finanzonline versucht die Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen, da Sonderausgaben (Versicherungen, Darlehenrückzahlunge für Wohnraum,..) vorhanden sind. Die Verrechnung zeigt mir aber keine Rückzahlung.
Bitte um Hilfe. Vielen Dank!
Gerda |
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
10.09.2007 11:00
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THEMA: Re: Arbeitnehmerveranlagung und Pension |
Es kommt darauf an, ob die Invaliditätspension einen Nettobetrag höher als rund 10.000,-- pro jahr ausmacht, damit überhaupt Steuer bezahlt wurde.
Wenn keine Steuer angefallen ist, kann auch keine Steuerrückzahlung erfolgen.
Wenn das Einkommen viel geringer ist, ist eventuell Alleinverdiener für Ihren Mann möglich? Dann könnte er die Sonderausgaben geltend machen?
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis
www.hochweis.at
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Verfasst von:
Gerda am
10.09.2007 11:00
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THEMA: Re: Arbeitnehmerveranlagung und Pension |
Vielen Dank für die Aufkläreung.
Ich habe tatsächlich eeine Pension unter 10000 pro Jahr. Kann somit mein Mann meine Sonderausgaben bei sich gelten machen? Ab welcher Einkommenshöhe wird der Alleinverdienerabsatzbetrag ausgefüllt?
Im Steuerbuch konnte ich leider nichts finden.
Vielen Dank für die Hilfe |
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