Normalerweise erreicht man ja die Steuerfreiheit, wenn man durchgehend mehr als 31 Tage im Ausland war.
Was ist wenn man nach z.B.: 25 Tagen heimkommt und dann in den Krankenstand geht. Erreicht man dadurch auch noch die Steuerfreiheit, oder zählt der Krankenstand nicht dazu?
danke
rainer
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