Verfasst von:
vana am
18.05.2006 13:39
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THEMA: arbeiten und kinderbeihilfe |
ich wuerde gerne wissen, wie sich die 120.000ats die man als student verdienen darf um trotzdem noch die familienbeihilfe beziehen zu koennen, zusammensetzen. (wird das 13. bzw. 14. gehalt dazugerechnet, wie sieht es mit spesen aus, usw?). bzw. waere ich auch daran interessiert einen steuerberater deswegen aufzusuchen.. bietet da jemand eine derartige kurz-beratung an und wieviel wird mich das kosten?
danke! |
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
18.05.2006 13:39
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THEMA: Re: arbeiten und kinderbeihilfe |
Bei der Zuverdienstgrenze von ATS 120.000 handelt es sich um das zu versteuernde Einkommen, also das 13. und 14. Gehalt bleiben außer Ansatz. Werbungskosten können abgesetzt werden. |
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