Verfasst von:
Jürgen Ziegler am
29.08.2007 10:24
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THEMA: Angestelltenverhältnis im Verein |
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr!
Ich hätte da einige Fragen zu "Angestelltenverhältnissen in Vereinen".
Darf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Sonderzahlungen (13. u. 14. Monatsgehalt) vorenthalten?
Muss ein Kollektivvertrag zur Anwendung kommen?
Was ist, wenn kein Kollektivvertrag verfügbar ist (es keinen entsprechenden Kollektivvertrag gibt?
Welche Arbeitnehmerrechte sind gesetzlich (nicht unbedingt in Kollektivverträgen) verankert?
(Urlaubs- und Weihnnachtsgeld, Sonderurlaube, etc.?)
Könnten Sie mir die entsprechenden Gesetzesgrundlagen (Auszüge aus Gesetzestexten) zukommen lassen?
Herzlichen Dank,
mfg,
Jürgen Ziegler |
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
29.08.2007 10:24
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THEMA: Re: Angestelltenverhältnis im Verein |
Wenn es keinen Kollektivvertrag gibt, kommt das Angestelltengesetz zur Anwendung.Dieses lässt sich sicher im Internet finden.Dia Arbeiterkammer gibt Ihnen kostenlos Auskunft.
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