Verfasst von:
Alex79 am
28.08.2007 13:56
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THEMA: Versteuerung von Zinsersparnissen bei Bankangstellten |
Hallo!
Ich habe vor fünf Jahren eine Wohnung gekauft. Die Finanzierung erfolgte über die Bank bei der ich angestellt bin. Mir wird jetzt einmal im Jahr bei der Gehaltsabrechnung Lohnsteuer und Sozialversicherung abgezogen, für den "angeblichen" Zinsvorteil den ich gegenüber anderen Kunden habe. (Is ein ziemlicher Brocken) Kann mir jemand sagen, welche gesetzliche Grundlage es dafür gibt? Muß ich mir das gefallen lassen - ich habe in Wirklichkeit nämlich keinen Zinsvorteil, da unsere Kunden einen gleich hohen Zinssatz zahlen und durch die Nachbesteuerung wird aus dem "Zinsvorteil" ein ziemlicher Zinsnachteil!
Danke für eure Antworten! |
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Verfasst von:
Pipo am
28.08.2007 13:56
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THEMA: Re: Versteuerung von Zinsersparnissen bei Bankangstellten |
Das weiß ich aus meiner Firma darüber, ebenfalls Bankkonzern! Ich würde aber einfach in der Personalabteilung nachfragen, die müssen das wissen, weil die verrechnen ja auch!
Die gesetzliche Grundlage sind die Bestimmungen gem. Sachbezugsverordnung lt. EStG D.h., dass es mit der jeweiligen Gehaltsabrechnung (1x im Jahr) zur Versteuerung der Euro-mäßigen Ersparnis kommt, die sich aus der tatsächlichen Verzinsung und der fiktiven Verzinsung mit dem Zinssatz gem. Sachbezugsverordnung ergibt (dzt. 3,5 % bei Eurofinanzierungen; mind. 1,5 % Marge bei FW-Finanzierungen.
Berücksichtigt wird ein Freibetrag (SV und Lohnsteuer) im Ausmaß von EUR 7.300,-- bezogen auf das gesamte Ausleihungsvolumen.
LG Philipp
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