Sehr geehrte Forumsteilnehmer!
Bei Beschäftigung mehrer freier Dienstnehmer gem. $ 4/4 ASVG (geringfügig beschäftigt) ist bei Überschritten der monatlichen Lohnsumme von derzeit EUR 511,74 zusätzlich zur UV eine Dienstgeberabgabe (16,4 %) zu entrichten.
Gibt es für diese Abgabe Ausnahmeregelungen (zB Arbeitgeber beschäftigt Pflegekräfte für die eigene Pflege, wirtschaftliche Situation des Arbeitgebers)?
Haben die Krankenkassen ev. Ermessensspielraum?
Vielen Dank!
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