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Verfasst von: Gerhard 44 am 27.08.2007 10:17
 


THEMA:  Dienstgeberabgabe - Ausnahmen?
Sehr geehrte Forumsteilnehmer! Bei Beschäftigung mehrer freier Dienstnehmer gem. $ 4/4 ASVG (geringfügig beschäftigt) ist bei Überschritten der monatlichen Lohnsumme von derzeit EUR 511,74 zusätzlich zur UV eine Dienstgeberabgabe (16,4 %) zu entrichten. Gibt es für diese Abgabe Ausnahmeregelungen (zB Arbeitgeber beschäftigt Pflegekräfte für die eigene Pflege, wirtschaftliche Situation des Arbeitgebers)? Haben die Krankenkassen ev. Ermessensspielraum? Vielen Dank!
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 27.08.2007 10:17
 


THEMA:  Re: Dienstgeberabgabe - Ausnahmen?
Meines Wissens nicht.
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