Verfasst von:
dani11 am
29.08.2007 08:32
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THEMA: Nebenerwerb |
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin normal angestellt und möchte als nebenerwerb über einen Großhandel Waren beziehen, die ich dann bei Ebay oder online verkaufe.
Dafür brauche ich einen Gewerbeschein.
Wie sieht es das mit der Steuer und der Versicherung aus?
Ich bin ja normal SV-versichert durch meinen Vollzeitjob.
Muss ich hier zusätzlich noch etwas zahlen an die Versicherung?
Wie sieht es mit der Steuer aus?
Ich denke nicht das ich viel Umsatz machen werde, ich mache diese tätigkeit mehr hobbymässig. rentiert sich das dann überhaupt wenn ich einen Hauptjob habe und dann noch einen nebenerwerb?
Ich möchte am Ende des Jahres ja nicht draufzahlen müssen und um meine Arbeitnehmerveranlagung kommen. |
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
29.08.2007 08:32
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THEMA: Re: Nebenerwerb |
Wenn der Gewinn aus dem Nebenerwerb unter € 730,00 im Jahr beträgt, können Sie eine Arbeitnehmerveranlagung beantragen. Sind die Nebenerwerbseinkünfte höher, müssen Sie eine Einkommensteuererklärung legen und den Gewinn versteuern.
Bezüglich Kleinunternehmer und Sozialversicherungspflicht finden Sie Antwort in unseren FAQ´s.
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Verfasst von:
OeSV Oesterr. Steuerverein am
29.08.2007 08:32
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THEMA: Re: Nebenerwerb |
>Wenn ich eine Einkommenssteuererkl. mache
>und hier wieder alles in einen Topf
>geschmissen wird um zu versteuern zahle ich
>hier nicht doppelt steuer??
Nein die bezahlte Lohnsteuer wird natuerlich angerechnet. Ihre Werbungskosten und Sonderausgaben koennen Sie natuerlich weiterhin geltend machen, aber eben nicht bei der Arbeitnehmerveranlagung sondern bei der Einkommensteuererklaerung.
AM OESV
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