Verfasst von:
alexandra am
20.09.2007 08:15
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THEMA: Reisekostenabrechnung |
Hallo,
ich bitte Sie um Rat. ich bin Angestellte in einer Werbeagentur und war von 15.08. bis 16.08. auf Dienstreise. Ich hätte da ein paar Fragen:
1. am 15.08. bin um 15:30 von zu Hause mit dem Zug zum Ort gefahren und da um 19:30 im Hotel eingecheckt - wie schaut das mit dem Tagesgeldanspruch?
2. da 15.08. der Feiertag war, steht mir ein Zuschlag zu?
3. wie schaut es mit Überstünden aus?
Vielen Dank für eine rasche Antwort
Alexandra |
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Verfasst von:
Klaus Hagn am
20.09.2007 08:15
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THEMA: Re: Reisekostenabrechnung |
Ein volles Taggeld (€ 26,40) erhalten Sie, wenn Sie eine Dienstreise mindestestens 12 Stunden und zumindest 25 km weit entfernt von Ihrem eigentlichen Dienstort führt.
Für die 8,5 Stunden am 15.08. können Sie einen aliquoten Anteil (€ 26,40 : 12 x 8,5 = € 18,70) geltend machen.
Es gibt keinen Unterschied zwischen Werk- und Feiertag.
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Verfasst von:
Wt/StB am
20.09.2007 08:15
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THEMA: Re: Reisekostenabrechnung |
@Klaus Hagn
Das Taggeld für 8,5 h berechtigt meines Wissens nach aber zum Taggeld für 9 Stunden. Denn angefangene Stunden werden bei der Ermittlung der Reisekosten IMMER aufgerundet.
Des weiteren erhält man (nach der Verwaltungspraxis) den vollen Tagsatz bereits bei einer Dienstreise von mehr als 11 Stunden, also reichen bereits 11 h plus 1 Minute um den vollen Tagsatz zu erhalten.
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