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Verfasst von: Herr A. am 28.02.2004 16:19
 


THEMA:  Umzug D -> A (Wien) wegen Job in Wien - Steuererklärung
Hallo! Bin 23 Jahre und habe eventuell die Aussicht auf einen Job als Verkehrspilot in Wien bei einer österreichischen Fluglinie. Habe meine Pilotenusbildung in Deutschland gemacht und bin deutscher Staatsbürger. Vom deutschen Finanzamt habe ich meine Ausbildungskosten in höhe von ca. 60.000 Euro als vorläufig anerkannte Werbungskosten anerkannt bekommen, und kann diese bei späterem Ausüben eines Pilotenjobs geltend machen, d.h. mein zu versteuerndes Einkommen drastisch senken. Meine Frage ist nun ob diese Werbungskosten auch vom österreichischen Steuersystem anerkannt werden wenn ich in A wohne und von einer in A ansässigen Firma bezahlt werde, und die 2. Frage lautet in welchem Land (D oder A) ich überhaupt meine Steuererklärung machen muss - vielleicht sogar in beiden??? Hängt das vom Erstwohnsitz ab oder davon in welchem Land die Fluglinie ansässig ist. Für Antworten diesbezüglich jetzt schon herlichen Dank.
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 28.02.2004 16:19
 


THEMA:  Re: Umzug D -> A (Wien) wegen Job in Wien - Steuererklärung
Ich fürchte, dass die Ausbildungskosten in Österreich nicht anerkannt würden, weil man sie nur im Jahr der Bezahlung absetzen kann und das ist bei Ihnen schon gewesen. Normalerweise ist man dort unbeschränkt steuerpflichtig, wo man seinen Lebensmittelpunkt hat.Das wäre nach Ihrer Übersiedlung Österreich. > > Hallo! > Bin 23 Jahre und habe eventuell die Aussicht auf einen Job > als Verkehrspilot in Wien bei einer österreichischen > Fluglinie. Habe meine Pilotenusbildung in Deutschland gemacht > und bin deutscher Staatsbürger. Vom deutschen Finanzamt habe > ich meine Ausbildungskosten in höhe von ca. 60.000 Euro als > vorläufig anerkannte Werbungskosten anerkannt bekommen, und > kann diese bei späterem Ausüben eines Pilotenjobs geltend > machen, d.h. mein zu versteuerndes Einkommen drastisch > senken. Meine Frage ist nun ob diese Werbungskosten auch vom > österreichischen Steuersystem anerkannt werden wenn ich in A > wohne und von einer in A ansässigen Firma bezahlt werde, und > die 2. Frage lautet in welchem Land (D oder A) ich überhaupt > meine Steuererklärung machen muss - vielleicht sogar in > beiden??? Hängt das vom Erstwohnsitz ab oder davon in welchem > Land die Fluglinie ansässig ist. > Für Antworten diesbezüglich jetzt schon herlichen Dank.
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